Lebensmittelchemiker/in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

  • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
  • Bescheinigung über Berufsqualifikation
  • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
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