Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal
Der Freistaat Bayern fördert Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen. Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege.
Zweck
Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen beizutragen.
Gegenstand
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die hier bereits genannten Antragsberechtigten nachweisen. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots werden folgende Kriterien herangezogen:
- landesweite Verfügbarkeit des Fortbildungsangebots,
- Spektrum des Fortbildungsangebots (Themen, Zielgruppen),
- kompetenzorientierte Gestaltung des Fortbildungsangebots,
- Zugänglichkeit des Fortbildungsangebots für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Kindertageseinrichtungen in Bayern (Grundsatz der Offenheit).
Die Feststellung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots trifft die Regierung von Mittelfranken im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Art und Höhe
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Es erfolgt eine Pauschalförderung nach einem festgelegten Verfahren.