Kinder- und Jugendhilfe

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
  • Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kinder und JugendlicheFamilieErziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).

Sozialgesetzbuch VIII

Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; die Leistungen werden sowohl von den Jugendämtern als auch von Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände u.a.) erbracht; letztere können auch von den Jugendämtern mit der Durchführung anderer Aufgaben betraut werden.www.jugendsozialarbeit.bayern.de

www.blja.bayern.de/index.php

www.herzwerker.de/jugendhilfe/

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