Heimatpflege; Bestellung eines Ortsheimatpflegers

Traditionsgemäß hat die Heimatpflege, also die Volkskultur im Brauchtum, in der Volksmusik, im Trachtenwesen usw., in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Heimatpflege umfasst örtliche und überörtliche Heimatpflege. Träger der örtlichen Heimatpflege sind Heimatvereine und Ortsheimatpfleger.

Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger existieren in vielen Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen.

Der Ortsheimatpfleger wird von der Gemeinde (nicht vom Kreisheimatpfleger) bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist möglich.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehören die Betreuung der lokalen Kultur und die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:

  • Natur und Landschaft
  • Ortsgeschichte
  • Boden- und Baudenkmalpflege
  • Baupflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Sprachpflege
  • Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.

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