Gerichte; Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten der bayerischen Justizverwaltung.

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (Annahme und Auszahlung von Geldhinterlegungen, Annahme und Auslieferung von Werthinterlegungen) wahr. Die Landesjustizkasse ist weiter zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z.B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch).

Die in Verfahren vor den bayerischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil-, Familien- und Strafgerichte) vorweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüsse können an die Landesjustizkasse Bamberg überwiesen werden. Die genauen Angaben bezüglich der Bankverbindung werden auf der Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg angegeben.

Damit die Landesjustizkasse die Zahlung dem Gericht mit den erforderlichen Zuordnungsmerkmalen mitteilen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsauftrags

  • das Gericht und
  • die Geschäftsnummer oder (falls diese noch nicht bekannt ist) die Rechtssache (z.B. Huber J. gegen Meier B. wegen Räumung)

angegeben werden.

Wegen der Zahlungsmöglichkeiten von vornweg zu zahlenden Gerichtskosten und Kostenvorschüssen siehe weiterführende Links.

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