Familien, Hilfen für
Für Familien bestehen zur Unterstützung bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder bzw. als Familienleistungsausgleich verschiedene Hilfen und Leistungen. Dazu gehören vor allem finanzielle Leistungen, Beratung und Information, Hilfen zur Erziehung sowie Angebote der Kindertagesbetreuung.
Finanzielle Leistungen für Familien
Bundesgesetzliche Leistungen sind insbesondere
- Elterngeld,
- Kindergeld,
- Kinderzuschlag,
- Leistungen für Bildung und Teilhabe,
- Ausbildungsförderung und
- steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B. Ausbildungsfreibetrag, Kinderfreibeträge (Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Eltern mit Kindern).
Familien können zudem existenzsichernde Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Der Freistaat Bayern unterstützt Familien vor allem mit
- dem Familiengeld, das seit 1. September 2018 die bisherigen Leistungen Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld bündelt und sukzessive ablöst
- der Familienerholung in Familienferienstätten.
Zusätzlich gibt es spezifische Unterstützung für allein erziehende Eltern wie
- den Unterhaltsvorschuss oder
- den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerbefreiungen und -erleichterungen).
Hilfen für Familien in Not bietet die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“, insbesondere für kinderreiche Familien sowie allein erziehenden Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind.
Vergünstigungen für kinderreiche Familien können Familien mit mindestens 3 Kindern, für die dem Haushaltsvorstand Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (bzw. Einkommenssteuergesetz, oder vergleichbare Leistungen) zusteht, in Anspruch nehmen. Zu den Vergünstigungen zählen insbesondere die Schulwegkostenfreiheit (Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen) und die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Familien mit Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) können im Wege der Patenschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss erhalten. Sie werden zudem von der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in besonderer Weise unterstützt. Die Landesstiftung vermittelt auch vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten bei einem Versandhaus und Kontakte.
Familienwohnungen werden z. B. durch das Wohngeld oder die Wohnraumförderung (auch für kinderreiche Familien) und durch das Bayerische Baukindergeld Plus unterstützt.
Beratung, Information und Hilfen zur Erziehung
Information und Beratung werden insbesondere angeboten
- im Rahmen der der Eltern und Familienbildung
- bei Schwangerschaft (Schwangerschaft, Hilfen bei)
- für die Familienplanung (Empfängnisregelung) sowie bei unerfülltem Kinderwunsch (Schwangerschaft, Hilfen bei)
- im Rahmen der Ehe- und Familienberatung.
Hilfen bei konkreten Erziehungsfragen und -problemen
Hierzu gehören die Frühen Hilfen, insbesondere der Koordinierenden Kinderschutzstellen oder der Schreibabyberatung, sowie die Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche, die z. B. von der Erziehungsberatung angeboten werden.
Kinderbildungs- und -betreuungsangebote
Hierzu zählen:
- Kindertageseinrichtungen: Dort werden Kinder währen des Tages, gebildet, erzogen und betreut.
- Kindertagespflege: Sie bietet flexible Angebote in einer familiennahen Ausgestaltung („Tagesmütter“).
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Haus- und Familienpflege
Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen, kann Haushaltshilfe/Familienpflege gewährt werden. Die Leistungen werden gegen Entgelt erbracht. Die Krankenkassen tragen die Kosten, wenn es sich um häusliche Krankenpflege und um Haushaltshilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Auch die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge kommen als Kostenträger in Betracht, insbesondere mit der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zur Haushaltsweiterführung (siehe auch Soziale Dienste und Sozialstationen, Mehrgenerationshäuser).
„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ – Hilfen für Familien in Not: www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/familie-in-not/index.php
www.bayern.de/staatsregierung/ministerpräsidenten/ehrenpatenschaft-bei-mehrlingsgeburten/