Dolmetscherdienste im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und Notrufe einschl. Interventionsstellen; Beantragung einer Förderung für Ausgaben

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für Dolmetscherdienste im Rahmen der Beratungstätigkeit der staatlich geförderten Frauenhäuser und Notrufe sowie der staatlich geförderten Interventionsstellen.

Zweck


Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert und damit ihre Integration gefördert werden


Gegenstand


Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Dolmetscherdienste (sog. Honorarkosten für Sprachmittlung), die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund entstehen. Die Sprachmittlung kann auch telefonisch erfolgen. Nicht gefördert werden Ausgaben für Gebärdensprachdolmetschung.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und / oder von staatlich geförderten Notrufen, die Mitglieder eines Spitzenverbandes sind.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt.  


Art und Umfang


Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.

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