Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendedienste

Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern und Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine (Möglichkeit der Blutspende in Schulen, Gemeindezentren etc.) beteiligen die Regierungen die Kreisverwaltungsbehörden.

Die Blutspende-Einrichtungen führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren, etc. Blut zu spenden.

Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspende-Zentren die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werden große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig von den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geprüft.

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