Barrierefreiheit

Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn Menschen mit und ohne Behinderung


  • sie gleichberechtigt mit anderen erreichen und nutzen können
  • und zwar ohne besondere Erschwernis
  • und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.


Nach dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz ist barrierefrei, was für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.


Informationen zur Barrierefreiheit sowie zu Beratungs- und Serviceangeboten finden Sie unter www.barrierefrei.bayern.de.


Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

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