Ausländische Arbeitnehmer; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
20.01.2020
Ausländische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen feststellen zu lassen (siehe Berufsabschluss; Anerkennung).
www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php
www.eap.bayern.de/informationen/berufsanerkennung