Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

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