Bei der Gemeinde Kleinostheim wurden folgende Gegenstände als Fundsachen abgeliefert:
Ring |
Rucksack / Tablet |
USB-Stick |
USB-Stick |
Damenuhr |
Geldschein |
Hund (Tierheim) |
Katze (Tierheim) |
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist (6 Monate) wird über die nicht abgeholten Fundgegenstände durch die Gemeinde verfügt.
Datenschutz
Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben:
Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente, Schlüssel sowie digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone.
Ansprechpartner
Christine Raupach
Telefon: +49 (0) 6027 474-112