Grillplatz im Sport- und Freizeitgelände

Die Gemeinde Kleinostheim stellt interessierten Personen und Gruppen ihren Grillplatz zur Verfügung.
Der Grillplatz befindet sich im Sport- und Freizeitgelände und bietet die Möglichkeiten für Feiern im Freien.
Neben der überdachten Grilleinrichtung stehen Spielgeräte sowie Sanitäranlagen auf dem Gelände zur Verfügung.

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrags erfolgt zeitnah eine entsprechende Rückmeldung. Im Falle einer Zusage der Reservierungsanfrage wird die erforderliche Überlassungsvereinbarung ebenso zeitnah ausgefertigt und postalisch an Sie versendet.

Für die Benutzung des Grillplatzes erhebt die Gemeinde Kleinostheim folgende Gebühren:

  • die Gebühr für die Nutzung durch Kleinostheimer Bürger beträgt 40,00 EUR
  • die Gebühr für die Nutzung durch andere beträgt 50,00 EUR
  • die Verbrauchspauschale für die Entnahme von Strom und Wasser beträgt 5,00 EUR.
  • für die Benutzung ist eine Kaution in Höhe von 150,00 EUR zu hinterlegen.

Die Schlüsselabholung erfolgt i.d.R. 2-3 Tage vor der Anmietung zu den Öffnungszeiten im Rathaus Kleinostheim.
Alle sonstigen maßgeblichen Informationen ergeben sich aus der Benutzungsordnung und dem Merkblatt. Diese sind deshalb sorgfältig durchzulesen.

Merkblatt
Benutzungsordnung Grillplatz


    Noch Fragen?

    Die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde Kleinostheim, Frau Kübra Gezgin, Tel. 06027/474-214, E-Mail: kuebra.gezgin@kleinostheim.de steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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