Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Bisher basierte die Berechnung der Grundsteuer auf den sogenannten Einheitswerten, doch ab dem kommenden Jahr werden neue Berechnungsgrundlagen, die sogenannten Äquivalenzbeträge, herangezogen.
Die neuen Messbeträge, die die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, wurden durch die zuständigen Finanzämter ermittelt. Dazu waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärungen hat das Finanzamt Messbescheide erlassen. Diese Messbeträge werden dann mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen, die von den Gemeinden erhoben wird.
Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden und hat keine Möglichkeit Änderungen vorzunehmen.
Sollte sich herausstellen, dass im Hinblick auf Ihren Grundsteuerbescheid Fehler aufgetreten sind, bitten wir, die nachfolgenden Zuständigkeiten zu beachten, damit Ihnen bestmöglich geholfen werden kann und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Zuständigkeit des Finanzamtes
Kontaktmöglichkeiten
Telefonnummer (Finanzamt Aschaffenburg) | 06021 / 492-0 |
Telefonnummer (Grundsteuer-Hotline) | 089 / 30 70 00 77 |
Poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de | |
Öffnungszeiten (Finanzamt Aschaffenburg) | Mo, Di, Fr: 08.30 – 12.00 Uhr, Mi: geschlossen, Do: 08.30 – 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr |
Öffnungszeiten (Grundsteuer-Hotline) | Mo, Do: 09.00 – 16.00 Uhr, Di, Mi, Fr: 09.00 – 13.00 Uhr |
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie alle Informationen und Möglichkeiten, einen Antrag auf Neuberechnung Ihres Messbetrages zu stellen.
Zuständigkeit der Gemeinde Kleinostheim:
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer (Gemeinde Kleinostheim) | 06027 / 474 – 132 |
finanzabteilung@kleinostheim.de | |
Öffnungszeiten (Gemeinde Kleinostheim) | Mo, Mi, Do, Fr: 08.00 – 12.00 Uhr, Di: geschlossen, Do zusätzlich: 14.00 bis 18.00 Uhr |
Formulare:
SEPA-Vordruck
Grundsteuer Formblatt Änderungsantrag
Infoblatt_Grundsteuer_Finanzamt