Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024

Ein durchaus wichtiger Hinweis vorweg:
Kinderreisepässe, die noch über den 01.01.2024 hinaus gültig sind, behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.

Ab dem 01.01.2024 dürfen Melde- und Passbehörden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausstellen und bereits ausgestellte Kinderreisepässe weder aktualisieren noch verlängern.

Kinder, egal welchen Alters, benötigen für Urlaubsreisen dann einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Beachten Sie, dass Sie für diese Dokumente Lieferzeiten von bis zu 4 Wochen, zu Ferienzeiten ggf. auch länger, einplanen müssen.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten muss das Kind persönlich anwesend sein.

Außerdem wird grundsätzlich eine Geburtsurkunde im Original, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht älter als 6 Monate) und die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt; Sonderregelungen gelten bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern des Kindes.

Für Fragen steht Ihnen das Bürgeramt unter 06027 474-111 und 474-211 gerne zur Verfügung.

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